Zusammenarbeit
Wir arbeiten mandats- bzw. fallbezogen mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zusammen und können dabei auf jahrelange erfolgreich abgestimmte Tätigkeit verweisen.
- Betreuung von Mandanten mit prüfungspflichtigem Jahresabschluss gem. § 316 HGB oder freiwilliger Abschlussprüfung
- Wahrung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten bei Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
- Problemlösungen, bei denen unsere Leistungen eng mit rechtlicher Beratung verzahnt sind, wie z.B. bei Fragestellungen im Personalbereich und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen